Donnerstag, 22. Februar 2018

Stickoxide - nicht wie die Richter entscheiden, sondern was ist die Frage

Wie werden wohl die Richter, die heute mit ihrem Richtspruch noch gekniffen haben, am Dienstag entscheiden? Für oder gegen Fahrverbote - verordnet von Bürgermeistern unserer Städte? Werden sie wie die beiden Vorinstanzen entscheiden? Oder mal wieder wie üblich kreuz und quer: Ja, nein, ja? Jedem naturwissenschaftlich geschulten Mitbürger rollen sich da schon die Fußnägel auf. Man stelle sich nur Folgendes vor: 5 Mathematiker treffen sich, um zu entscheiden, ob 2 plus 2 wirklich 4 ergibt. Und diese fünf Mathematiker würden sich auf ein (wenigstens mehrheitliches (!)) Ja festlegen. Was Tante Klärchen aus dem Odenwald, die geklagt hat, dann so erbost, dass sie die nächste Mathematiker-Klicke auf den Plan ruft, die ihr dann endlich insofern Recht geben, als sie zu dem Ergebnis kommen, dass 2 plus 2 nicht 4 ergibt, zumindest nicht zwangsläufig und schon gar nicht ohne die Kindheit der Zweien intensivst gewürdigt zu haben.

Und trotzdem – oder gerade deshalb – ist das Wie schon fast belanglos. Das Was wäre stattdessen mal einen richterlichen Gedanken wert. Und das Was in diesem Zusammenhang wäre doch, zuallererst festzustellen, wo diese Stickoxide herkommen und bei welchen Vorgängen sie entstanden sind. Dann würden die Richter schnell feststellen: Der Verkehrssektor ist es. – Aber keineswegs alleine der. Da gibt es die Energiewirtschaft, die Gewerbebetriebe, die Haushalte, die Landwirtschaft ...

Und alle, oh Wunder, stoßen NOx nicht nur aus Dollerei aus – und um damit Geld zu verdienen, sondern weil sie damit die vielfältigen Nachfragen moderner Menschen bedienen wollen.

Jetzt die Frage an die Richter: Bevor Sie entscheiden, ob ein Stadtrat so einfach Fahrverbote aussprechen darf, um damit NOx-Konzentrationen in der Luft seiner Stadt zu reduzieren, oder ob der Ansatz ein breiterer werden muss. Denn weil solche Fahrverbote nur die Gruppe der Auto fahrenden Menschen betreffen wird, ist das Gebot der Gleichbehandlung dann verletzt, wenn man die anderen Verursacher der NOx-Emissionen zu deren Minimierung nicht heranziehen würde. Wo doch Energiewirtschaft, Haushalte und Landwirtschaft zusammen einen ähnlich hohen NOx-Ausstoß produzieren wie der Straßenverkehr.

Mit Energiewirtschaft (Strom), Haushalten (Wohnen und Heizung) und Landwirtschaft (Nahrungsmittel) würde man in diesem Land alle gleichermaßen treffen, was dem Gebot der Gleichbehandlung wohl deutlich mehr Rechnung tragen würde. Zumindest kann der Richter letzte Weisheit nicht sein, dass nur der allein die Zeche zahlen muss, der die höchste Zeche produziert hat. Und das auch nur, wenn "Diesel" auf seiner Rechnung steht.

Was also würden Richter entscheiden, wenn sie sich nicht auf das Wie verlegt hätten?

Wir werden es wohl nie erfahren, stattdessen in den nächsten Wintern fröstelnd an kalten und zugigen Haltestellen und Bahnsteigen stehen, um am Abend, durchgefroren und innerlich erkaltet, verzweifelt die Heizungen aufzudrehen, die betäubten Sinne mit mehr und lauterer Musik zu wecken versuchen und mit einem Liter Milch mehr als üblich gegen diese neu Abendmaroditis anzutrinken.

Und alles ist gut. Nur – dieses nervöse Piepen des NOx-Melders unter der Decke bleibt.

 

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